Wer eine Strasse verunreinigt, hat die Verkehrsteilnehmenden zu warnen und die Verunreinigungen auf eigene Kosten sofort zu beseitigen. Wenn Schnee oder Eis von Privatgrundstücken (Vorplätzen, Einfahrten, Höfen, Dächern usw.) widerrechtlich auf öffentlichem Grund abgelagert wird und dadurch zusätzliche Räumungsarbeiten notwendig sind, muss den Verursachern der Mehraufwand verrechnet werden.