Neuverpachtung von drei Losen des Pachtlandes in Putz-Parnetzlis

Die Gemeinde verpachtet die drei Lose des Pachtlandes im Umfang von je ca. 1 ha. Gestützt auf Art. 4 des Pachtreglementes sind bei vorhandenen Interessenten nur Betriebe pachtberechtigt, deren Betriebsleiter oder Betriebsleiterinnen hauptberuflich in der Landwirtschaft tätig sind. Das Betriebszentrum muss in der Gemeinde Luzein liegen und der Betriebsleiter oder die Betriebsleiterin in der Gemeinde Luzein wohnhaft sein. Betriebe, deren Betriebsleiter altershalber aus den Direktzahlungen ausscheiden, verlieren die Pachtberechtigung.

Pachtberechtigte Betriebe, welche noch keine Pachtparzelle der Gemeinde bewirtschaften, geniessen bei der Verlosung den Vorrang. Die Gemeinde holt beim Amt für Landwirtschaft und Geoinformation die Bewilligung zu einer Pachtdauer von 1 Jahr ein. Die schriftlichen Bewerbungen für die drei Lose des Pachtlandes in Putz-Parnetzlis sind bis am Mittwoch, 15. Februar 2012 per A-Post an den Gemeindevorstand Luzein, Rathaus, 7242 Luzein, zu richten.


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